Kindergartengebühr Jahr 2024/2025

Beschluss des Gemeindeausschuss Nr. 153 vom 30.04.2024:

Der monatliche Beitrag zu Lasten der Eltern für den Besuch des Kindergartens im Schuljahr 2024/2025 wird wie folgt festgesetzt:

a) für ansässige Kinder im Gemeindegebiet:

• 60,00 € für ein Kind,
• 45,00 € für das zweite Kind
• 0,00 € für das dritte und jedes weitere Kind
vorausgesetzt alle Kinder besuchen im Schuljahr 2024/2025 den Kindergarten;

b) für Kinder, die in einer anderen Gemeinde Südtirols ansässig sind:

Die Höhe des Beitrages entspricht jener Summe, die die Heimatgemeinde für den Besuch des Kindergartens im Schuljahr 2024/2025 festgesetzt hat; falls der Beitrag der Heimatgemeinde niedriger ist als jener der Gemeinde Tiers, kommt der für die Gemeinde Tiers geltende Betrag zur Anwendung.

c) für Kinder, die nicht in Südtirol ansässig sind:

Es wird der von der Landesregierung beschlossene monatliche Höchstbetrag angewandt.


Weitere Informationen:

Die Zahlung des Beitrages erfolgt in zwei Raten; für den Monat September ist der volle Monatsbetrag geschuldet, für den Monat Juni die Hälfte. Für Neulinge die vor dem 15.09. in den Kindergarten aufgenommen werden, wird der volle Monatsbeitrag für September gerechnet. Für jene die nach dem 15.09. beginnen, wird für September die Hälfte berechnet.

Für Kinder, welche krankheitsbedingt mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen dem Kindergarten fernbleiben, wird der monatliche Beitrag um die Hälfte reduziert, vorausgesetzt das Fernbleiben wird durch ein ärztliches Zeugnis belegt. Bei Abwesenheit aus anderen Gründen ist der volle Monatsbeitrag als Platzgeld zu bezahlen.

Ein Kind kann vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden, falls die monatliche Kindergartengebühr trotz schriftlicher Mahnung nicht regelmäßig entrichtet wird.

Schriftliche Abmeldungen vom Kindergarten werden mit Monatsende wirksam.

Zuständig

DEU