Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 2023

Laut Beschluss des Gemeinderates Nr. 09 vom 27.03.2023 wurden für das Jahr 2023 folgende Steuersätze und Freibeträge festgesetzt:

  • ordentlicher Steuersatz für Wohnungen gemäß Art. 3, Abs. 2 der GIS-Verordnung: 0,65%
  • Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör gemäß Art. 10, Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 3/2014: 812,12 €uro
  • Steuererleichterungen:

a) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) der GIS-Verordnung (kostenlose Nutzungsleihe): Steuersatz: 0,40 %,

b) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) der GIS-Verordnung (vermietete Wohnungen mit Wohnsitz):Steuersatz: 0,40 %

c) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c) der GIS-Verordnung (vermietete Wohnungen mit vereinbarten Mietzins): Steuersatz: 0,40 %

dfür Gebäude gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d) der GIS-Verordnung (Schutzhütten): Steuersatz: 0,26 %

 e) für Gebäude gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e) der GIS-Verordnung (Katasterkategorie C/1 und C/3, sowie der Katastergruppe D, mit Ausnahme der Katasterkategorie D/5, für die Wohnungen der Katastergruppe A als Beherbergungstätigkeit in gasthofähnlichen und nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetrieben genutzt + Zubehör): Steuersatz: 0,50%

 f) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f) der GIS-Verordnung (Vermietung von Ferienzimmern oder möblierten Ferienwohnungen und Urlaub auf dem Bauernhof): Steuersatz: 0,20 %

 g) für die Immobilien gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g) der GIS-Verordnung (im Besitz von nicht gewerblichen Körperschaften und nicht gewinnorientierten, gemeinnützigen Organisationen): Steuersatz: 0,20 %

  • Steuererhöhung: 

a) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) der GIS-Verordnung (zur Verfügung stehende Wohnungen): Steuersatz: 1,00 %


Mit Beschluss Nr. 242/2024 des Gemeindeausschuss ist Herr Heinold Rottensteiner, Gemeindesekretär von Völs, als Verantwortlicher für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ernannt worden.

Formulare GIS siehe Südtiroler Bürgernetz

Beschluss 242/2024 Ernennung des Verantwortlichen der Gemeindeimmobiliensteuer GIS (228 KB) - .PDF

DEU