Ortstaxe

Mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 63 vom 25.09.2025 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)  erhöht. Dies bedeutet, dass die Ortstaxe pro Person und Übernachtung ab 01.01.2026 insgesamt wie folgt betragen wird:

a) Euro 3,90 für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen;

b) Euro 3,40 für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“; 5 Blumen und 5 Sonnen

c) Euro 2,90 für alle anderen Beherbergungsbetriebe

DEU