Zuständig für:
alle vom Gesetz, Gemeindeordnung und Gemeindesatzung dem Bürgermeister vorbehaltenen Zuständigkeiten, Personal, Finanzen, Vermögensverwaltung, Koordination der Referent/innentätigkeit,
Institutionelle Angelegenheiten (Kontakte mit überörtlichen Behörden), Öffentliche Bauten, Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Urbanistik und Baukommission, Zivilschutzverantwortlicher, Tourismus und Mobilität